Finanzberechnungen

Einige TI-Nspire™-Funktionen bieten Finanzberechnungen wie zum Beispiel Zeitwert des Geldes, Amortisierungsberechnungen und Kapitalrendite-Berechnungen.

Die Calculator-Applikation enthält außerdem einen Finanzlöser. Mit diesem können Sie dynamisch mehrere Problemtypen wie Darlehen und Investitionen lösen.

Arbeiten mit dem Finanzlöser

1. Öffnen Sie den Finanzlöser.
- Wählen Sie im Menü Finanzen den Punkt Finanzlöser.

Der Finanzlöser wird mit seinen Standardwerten angezeigt (bzw. mit den zuletzt verwendeten Werten, falls Sie den Löser im aktuellen Problem schon benutzt haben).

2. Geben Sie jeden bekannten Wert ein, indem Sie mit Hilfe von e zwischen den Elementen wechseln.
- In den Hilfe-Information am unteren Rand des Finanzlösers werden die einzelnen Elemente beschrieben.
- Möglicherweise müssen Sie den Wert, den Sie berechnen möchten, vorübergehend überspringen.
- Stellen Sie sicher, dass PpY, CpY und PmtAt richtig eingestellt sind (in diesem Beispiel 12, 12 und END).
3. Drücken Sie e, bis Sie das Element ausgewählt haben, das Sie berechnen möchten, und drücken Sie ·.

Der Finanzlöser berechnet die Werte und speichert alle Werte in “tvm.”-Variablen, wie z.B. tvm.n und tvm.pmt. Diese Variablen stehen allen TI-Nspire™-Applikationen im selben Problem zur Verfügung.

Enthaltene Finanz-Funktionen

Zusätzlich zum Finanzlöser enthält TI-Nspire™ die folgenden eingebauten Finanzfunktionen:

TVM-Funktionen zum Berechnen des künftigen Werts, des gegenwärtigen Werts, der Anzahl Zahlungen, des Zinssatzes und des Zahlungsbetrags.
Amortisierungsinformationen wie Amortisierungstabellen, Kontostand, Summe der Zinszahlungen und Summe der Hauptzahlungen.
Aktueller Nettowert, interne Rendite und modifizierte Rendite.
Umrechnungen zwischen Nominal- und Effektivzinssätzen und Berechnung der Tage zwischen Terminen.

Hinweise:

Finanzfunktionen speichern ihre Argumentenwerte oder die Ergebnisse nicht automatisch in den TVM-Variablen.
Eine vollständige Liste der TI-Nspire™-Funktionen finden Sie im Referenzhandbuch.