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TI-Innovator™ Sketch

Bitte beachten Sie: Durch Herunterladen der Anwendung stimmen Sie den Bedingungen der Lizenzvereinbarung zu. TI Lizenzvereinbarung.

 

EULA v1.2.0

TI-Innovator™ Hub Software Einzelnutzerlizenz

GELTUNGSBEREICH: Diese Einzelnutzerlizenz gilt für in Deutschland erworbene TI-Innovator™ Hub.

WICHTIG - Lesen Sie diese Vereinbarung („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie den Texas Instruments TI-Innovator™ Hub („TIH“) benutzen.

Das / die auf dem TIH vorinstallierte (n) Programm (e) "Software") und alle damit zusammenhängenden Unterlagen (zusammen Bezeichnet als das "Programm") sind von Texas lizenziert Instruments Incorporated (TI) erhältlich. Einzelheiten der Lizenz Werden nachstehend angegeben.

Einzelnutzerlizenz

(1) Lizenz

(1.1) TI erteilt Ihnen eine persönliche, nichtausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms auf einem TIH, die ausschließlich wie im folgenden Absatz (1.3) beschrieben übertragen werden kann. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Dokumentation angegeben, ist es Ihnen nicht gestattet, die Dokumentation zu vervielfältigen.

(1.2) Sie verpflichten sich, die Software weder zu disassemblieren noch zu dekompilieren oder andere Techniken anzuwenden,  um an dessen Quellcode zu gelangen, es sei denn, dies ist unerlässlich, um die zur Herstellung der Interoperabilität mit einem unabhängig geschaffenen Computerprogramm erforderlichen Informationen zu beschaffen, vorausgesetzt,  (1) diese Maßnahmen werden von Ihnen oder in Ihrem Namen ausgeführt, (2) die zur Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Informationen sind nicht bereits zuvor von TI innerhalb einer angemessenen Frist auf Anfrage zur Verfügung gestellt worden und (3) diese Maßnahmen beschränken sich auf diejenigen Teile der Software, die zur Herstellung der Interoperabilität erforderlich sind. Die auf diese Weise erlangten Informationen dürfen Sie ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwenden. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorlicense genannten Bestimmungen oder eines Versuches, Handlungen zu unternehmen,  die einen Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen darstellen würden, ist TI zur sofortigen Kündigung dieser Lizenz aus wichtigem Grund berechtigt.

(1.3) Es ist Ihnen nicht gestattet, das Programm oder Kopien davon ganz oder teilweise zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig Dritten zeitweise zu überlassen. Sie dürfen das Programm zusammen mit dem TIH nur unter der Bedingung verkaufen, dass Sie den Käufer dazu veranlassen, die hier genannten Lizenzbedingungen schriftlich als für ihn verbindlich anzuerkennen,  und Sie keine Kopien des Programms zurückbehalten.

(1.4) Sofern Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten, sind Sie auch dazu berechtigt, sämtliche TIH- Applikationen ("Applikationen"), für die Sie über eine gültige Lizenz verfügen, mit dem Programm zu nutzen

(2) Beschränkte Mängelansprüche

(2.1) Wenn das Programm innerhalb der Verjährungsfrist gemäß Absatz (2.5) einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird TI nach eigener Wahl den Mangel auf eigene Kosten beseitigen oder Ersatz liefern ("Nacherfüllung") oder den TIH zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.  Bei Geltendmachung von Mängelansprüchen müssen Sie einen Kaufbeleg vorweisen.

(2.2) Das Programm ist mangelhaft, wenn es nicht der in dem betreffenden Benutzerhandbuch enthaltenen funktionalen Spezifikation entspricht.

(2.3) TI haftet nicht für Mängel, die durch Vernachlässigung, unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Behandlung einschließlich unsachgemäßer  Installation, Bedienung, Benutzung, Wartung oder Prüfung, Verwendung außerhalb der von TI ausdrücklich benannten Einsatzgebiete und Umweltbedingungen und Benutzung in Kombination mit anderen, von TI hierfür nicht genehmigten Produkten verursacht werden, oder wenn das Programm in irgendeiner Weise geändert oder abgewandelt wurde.

(2.4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind Sie unbeschadet der Ihnen ggf. Zustehenden Schadensersatzansprüche (die der unten stehenden Haftungsbeschränkungsklausel unterliegen) berechtigt, vom Vertrag über den Kauf des TIH zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

(2.5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei (2) Jahre. Bei nachgebesserten Programmen läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist ab Rückgabe des nachgebesserten Programms an Sie weiter. Bei ausgetauschten Programmen beginnt die Verjährungsfrist ab Lieferung des Austauschprogramms an Sie neu zu laufen.

(2.6) Stellt sich nach einer Überprüfung eines behaupteten Mangels heraus, dass kein Mangel vorliegt, ist TI berechtigt, die Kosten der Überprüfung zu den jeweils gültigen Kostensätzen von TI zu berechnen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten und das Risiko für den Versand des Programms.

(3) Schutzrechte, Rechtsmängel

(3.1) Vorbehaltlich der Absätze (3.2), (3.3) und der unten stehenden Haftungsbeschränkungsklausel wird TI Sie während der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist (Absatz (2.5) der oben stehenden Klausel "Beschränkte Mängelansprüche") von allen rechtskräftig gegen Sie festgesetzten oder von TI als Abfindung oder Ausgleich anerkannten Schäden, Haftungsansprüchen oder Kosten freistellen, soweit diese Ansprüche auf dem Vorwurf beruhen, dass das Programm unmittelbar gegen Patente, Urheberrechte oder sonstige geistige Schutzrechte der USA, Kanadas, Japans oder eines EU- Mitgliedsstaates  verstößt, vorausgesetzt,  (i) TI wird sofort über den betreffenden Anspruch informiert und erhält ggf. eine Kopie desselben, (ii) TI erhält sämtliches in Ihrem Besitz befindliches Beweismaterial, (iii) TI erhält angemessene Unterstützung und die alleinige Kontrolle über entsprechende Abwehrmaßlicense nahmen, zu denen TI berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, sowie hinsichtlich aller diesbezüglichen Vergleichs- oder Einigungsverhandlungen, und (iv) Sie erkennen eine Verletzung von Schutzrechten gegenüber Dritten nicht an. Stellen Sie die Nutzung des Programms aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, sind Sie verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung bedeutet.

(3.2) Im Falle einer Anschuldigung,  aufgrund derer TI verpflichtet ist, Sie gemäß Absatz (3.1) freizustellen, wird TI nach eigener Wahl (i) eine Lizenz erwerben, die Ihnen die weitere Nutzung des Programms erlaubt, (ii) das Programm austauschen oder so abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht, ohne dabei jedoch die Funktionalität des Programms wesentlich zu beeinträchtigen,  oder (iii) wenn TI weder (i) noch (ii) zu angemessenen Bedingungen möglich ist, Ihnen den Kaufpreis und die Transportkosten für das Programm zurückerstatten.  Wenn TI sich für die in Ziffer (iii) genannte Möglichkeit entscheidet, haben Sie alle noch in Ihrem Besitz, in Ihrer Obhut oder unter Ihrer Kontrolle befindlichen Produkte an TI zurückzugeben.  Die vorgenannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich etwaiger gemäß der unten stehenden Haftungsbeschränkungsklausel beschränkter  Schadensersatzansprüche die einzigen Haftungsverpflichtungen von TI.

(3.3) TI haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die sich aufgrund von vorsätzlichen Handlungen Ihrerseits oder einem von Ihnen ohne TIs vorherige schriftliche Zustimmung eingegangenen Vergleich oder Kompromiss ergeben. TI ist nicht zur Verteidigung verpflichtet und haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, soweit eine behauptete Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass (i) Sie das Programm in Kombination mit anderen Produkten, anderer Software oder anderen Geräten verwenden; (ii) Sie das Programm in einer anderen Weise oder in einem anderen Anwendungsbereich verwenden als denjenigen, für die es ausgelegt oder vorgesehen ist, unabhängig davon, ob TI diese Verwendung bekannt war oder TI darüber informiert wurde (es sei denn, TI hat dieser Verwendung ausdrücklich zugestimmt); oder (iii) Sie das Programm abändern (die in (i) bis (iii) genannten Handlungen berechtigen TI zu entsprechenden Ansprüchen gegen Sie, die einzeln und gemeinschaftlich im Folgenden als "sonstige Ansprüche" bezeichnet" werden).

(3.4) Sie werden TI von allen rechtskräftig gegen TI festgesetzten oder von Ihnen als Abfindung oder Ausgleich anerkannten Schäden, Haftungsansprüchen oder Kosten freistellen und dagegen schadlos halten und alle gegen TI vorgebrachten Ansprüche abwehren, soweit sich diese aus einer Anschuldigung aufgrund von sonstigen Ansprüchen ergeben.

(3.5) Diese Klausel regelt die Haftung von Ihnen und TI für Schutzrechtsverletzungen abschließend.

(4) Haftungsbeschränkung

(4.1) Für durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Schäden haftet TI in unbegrenzter  Höhe.

(4.2) TI haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieser Lizenz gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Lizenz erst ermöglicht.

(4.3) Der Schadensersatz ist in den in oben stehendem Absatz (4.2) genannten Fällen auf den für Lizenzen dieser Art typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4.4) In den in Absatz (4.3) genannten Fällen verjähren Ihre Schadensersatzansprüche in 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche jedoch spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt die in der oben stehenden Klausel "Beschränkte Mängelansprüche" genannte Verjährungsfrist.

(4.5) Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Nichterfüllung einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle Schadensersatzansprüche.

(4.6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle von Schadensersatzansprüchen Ihrerseits gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TI.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) Bei Nichteinhaltung  der hier genannten Bestimmungen ist TI zur sofortigen Kündigung dieser Lizenz aus wichtigem Grund berechtigt. Sie verpflichten sich, bei Beendigung dieser Lizenz die Originalpackung  und alle in Ihrem Besitz befindlichen vollständigen oder auszugsweisen Kopien des Programms zurückzugeben bzw. zu vernichten und dies gegenüber TI schriftlich zu bestätigen.

(2) Der Export oder Reexport des Programms unterliegt den Ausfuhrbestimmungen des Landes, in dem Sie den TIH erworben haben, sowie dem United States Export Administration Act von 1969 in der jeweils aktuellen Fassung. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie verantwortlich.  Sie erklären, dass Sie das Programm oder technische Daten weder direkt noch indirekt in ein Land exportieren, reexportieren oder übertragen werden, in das der Export, der Reexport oder die Übertragung durch geltende Gesetze oder Vorschriften des Landes, in dem Sie den TIH erworben haben, oder der USA ohne die ggf. erforderliche entsprechende Zustimmung oder Genehmigung der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie den TIH erworben haben, bzw. des Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums beschränkt sind, und dass Sie auch keine dahin gehenden Absichten verfolgen.

(3) Diese Lizenz unterliegt dem Recht der Bundesrepublik  Deutschland und ist dementsprechend auszulegen. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

(4) Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz oder ein Teil einer solchen Bestimmung ungültig ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen und der übrige Teil der betreffenden Bestimmung wirksam.

(5) Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und TI dar. Ergänzungen oder Änderungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterschrift eines ordnungsgemäß  bevollmächtigten Vertreters von TI. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(6) Hersteller des TIH ist Texas Instruments Incorporated, 12500 TI Blvd. Dallas, Texas 75243, U.S.A.

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Wire

Tone

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* Copyright (c) 2015, Texas Instruments Incorporated

* All rights reserved.

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* Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

*

* * Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the

following disclaimer.

*

* * Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and

the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution.

*

* * Neither the name of Texas Instruments Incorporated nor the names of its contributors may be used

to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.

*

* THIS SOFTWARE IS PROVIDED BY THE COPYRIGHT HOLDERS AND CONTRIBUTORS "AS IS" AND ANY

EXPRESS OR IMPLIED WARRANTIES, INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, THE IMPLIED WARRANTIES

OF MERCHANTABILITY AND FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE ARE DISCLAIMED. IN NO EVENT

SHALL THE COPYRIGHT OWNER OR CONTRIBUTORS BE LIABLE FOR ANY DIRECT, INDIRECT,

INCIDENTAL, SPECIAL, EXEMPLARY, OR CONSEQUENTIAL DAMAGES (INCLUDING, BUT NOT LIMITED

TO, PROCUREMENT OF SUBSTITUTE GOODS OR SERVICES; LOSS OF USE, DATA, OR PROFITS; OR

BUSINESS INTERRUPTION) HOWEVER CAUSED AND ON ANY THEORY OF LIABILITY, WHETHER IN

CONTRACT, STRICT LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY

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*/

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